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Nebenkosten

Mietrecht Gelsenkirchen
Anwalt in Gelsenkirchen

Nebenkosten sind grundsätzlich die Kosten, die neben der Hauptmiete zu zahlen sind. Hierbei wird zwischen Betriebs- und Nebenkosten unterschieden. Derartige Kosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu zahlen und nur dann vom Mieter zu tragen, wenn eine wirksame vertragliche Abwälzung auf den Mieter erfolgt ist.
In einem heutigen Mietvertrag wird meist Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Auch gibt es noch Mietverträge, in denen sämtliche zu zahlenden Neben- oder Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt sind und hierauf eine monatliche Pauschale zu zahlen vereinbart wurde. Auch diese Vereinbarung bedarf einer bestimmten Form. Nur bestimmte Betriebskosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Über die umgelegten Betriebskosten, auf die der Vermieter wirksam jeden Monat Vorauszahlungen leistet, ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abzurechnen. Es sind die richtigen Kosten abzurechnen, und es ist in der richtigen Form abzurechnen.
Erfolgt eine Abrechnung über die Betriebskosten nicht, obwohl hierauf ein Anspruch besteht, können die Betriebskostenvorauszahlungen ggf. zu Unrecht erfolgt sein mit der Folge, dass sämtliche Betriebskostenvorauszahlungen eines Jahres an den Mieter zurückzuzahlen sind.