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Arbeitsrecht

FAchanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt in Gelsenkirchen

Das deutsche Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und allen Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, so auch Zeitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte. Diese haben dieselben Rechte und Pflichten wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, beispielsweise auch den Urlaub betreffend. Es regelt die Rechte und Pflichten auch von leitenden Angestellten, selbst von Vorständen großer Unternehmen.

In Deutschland unterscheidet das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer u.a. zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Unter Individualarbeitsrecht ist die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen. Gemäß § 611 BGB lauten die vertragstypischen Pflichten beim Dienstvertrag:

Durch den Dienstvertrag wird der, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Unter Kollektivarbeitsrecht werden auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite Verbindungen von Personenmehrheiten verstanden, etwa Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände, wie Gewerkschaften und Ähnliches.
Im Arbeitsrecht ist auch abzugrenzen, ob ein Angestelltenverhältnis oder möglicherweise nicht etwa eine freie Mitarbeiterschaft besteht.

Das deutsche Arbeitsrecht ist fernerhin äußerst umfangreich und nicht allein im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Zahlreiche weitere deutsche Gesetze kommen zur Regelung des Arbeitsrechts und einer Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht, so beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), das Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG) oder das Mutterschutzgesetz(MuSchG). Ein erheblicher Teil der anwaltlichen Tätigkeit betrifft in diesem Rechtsgebiet die Kündigung von Arbeitsverhältnissen bzw. ihre Vermeidung und die Begleitung in Kündigungsschutzprozessen.

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Arbeitsrecht Gelsenkirchen

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Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages, Ausgestaltung von Rechten und Pflichten, Formulierungen von Dienstanweisungen und Betriebsvereinbarungen. Arbeitsverhältnisse werden grundsätzlich für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Um auf Dauer erfolgreich und unbeschwert zusammenzuarbeiten bedarf es klarer und verständlicher Vereinbarungen. Dabei sind wir behilflich.

Eine fachgerechte Beratung im Zusammenhang mit Fragen rund um das Arbeitsrecht ist daher angezeigt.

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